Überflugverbot beachten!
Gestern kam es im Fluggelände Bruchhauser Steine zu mehreren Verstößen gegen das Überflugverbot des Naturschutzgebietes (NSG).
Das NSG umschließt die 4 Bruchhauser Steine (siehe Lageplan) und ist unter anderem ein europäisches Vogelschutzgebiet mit Wanderfalke und Uhu.
Das Überflugverbot ist jederzeit zu beachten. Besonders jetzt, in der beginnenden Brutsaison der geschützten Vögel!
SauerlandAIR
Der Vorstand