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Sperrung SauerlandAir Fluggelände

Sperrung SauerlandAir Fluggelände

Nach § 9 „(1)  ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen unzulässig.

Wir geben hier Info wenn es wieder erlaubt wird, danke für Verständnis, Euer Vorstand

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