Sperrung SauerlandAir Fluggelände
Nach § 9 „(1) ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen unzulässig.
Wir geben hier Info wenn es wieder erlaubt wird, danke für Verständnis, Euer Vorstand