Geländesperrung unserer Fluggelände weiter bis 6. Mai bis wir Ergebnisse der Behörden haben..
Dann gibt es klare Hinweise zu allen Geländen.
Burkhard, SAir-Vorstand
Anbei noch eine Rund-Mail vom DHV vom 01.05.2020 an die Geländehalter
Liebe Geländehalter, liebe Vereinsvorstände,
was gibt es Neues im Geländebereich? Ein großer Lichtblick in der vergangenen Woche war der Beschluss der 44. Sportminister Konferenz der Bundesländer. Wörtlich: „Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden, sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5 – 2 Meter), kontaktfrei durchgeführt werden….. .“ Im Vorfeld haben DHV und die anderen Sportverbände entsprechende Lobbyarbeit bei den Innenministerien (zuständig für Sport) geleistet.
Dreh- und Angelpunkt ist immer wieder die Frage, ob ein Startplatz eine Sportstätte ist. Juristen betrachten dies mehrheitlich als eine Sportstätte, obwohl wir das differenzierter sehen. In der Regel sind Startplätze landwirtschaftlich genutzte Wiesen. Im Vergleich: Landstraßen werden ja auch nicht zu einer Sportstätte, weil man dort mit einem Rennrad trainiert. Mit dem Beschluss der Sportministerkonferenz und der angekündigten Öffnung ist diese Frage dann aber auch hoffentlich bald nicht mehr für die Aufnahme des Flugbetriebs entscheidend.
Leider wurde der Beschluss der Sportministerkonferenz am Donnerstag, 30.4. bei der Beratung der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten noch nicht umgesetzt. Der Sport soll jedoch am kommenden Mittwoch verbindlich auf die Tagesordnung. Wir und die anderen Verbände rechnen fest damit, dass dies zügig in den Ländern umgesetzt wird. Somit ist Licht am Horizont. Damit wäre der Weg frei, dass in allen Bundesländern der Flugbetrieb (auch der Schleppbetrieb) wieder aufgenommen werden kann. Gerade eben hat DHV Regionalbeirat Prof. Uwe Apel eine Mitteilung weitergeleitet, dass Niedersachsen definitiv ab 6. Mai alle Outdoor-Sportanlagen zu Trainingszwecken bei Einhaltung des Abstandsgebots von 1,50 Metern von dem bisherigen Verbot befreit. (Link dazu: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/newsletter/newsletter-zum-corona-geschehen-in-niedersachsen-30-04-2020-187947.html)
Das Gleitschirm- und Drachenfliegen wird sich dennoch sehr vom bisher gewohnten Flugbetrieb (Hangflug und Schleppbetrieb) unterscheiden. Zum einen wird es über die komplette Flugsaison 2020 landesspezifische Corona Verordnungen geben und zum anderen müssen wir Piloten unseren Beitrag leisten, damit das Virus nicht weitergetragen wird.
Karl Slezak (DHV Referat Sicherheit) hat notwendige Verhaltensregeln mit dem Verbandsarzt Dr. Ecki Schröter und weiteren Experten erstellt. Ein digitales Infoplakat mit Verhaltensregeln befindet sich im Moment in der Schlusskorrektur. Ihr erhaltet dies umgehend nach Fertigstellung. Dieses Plakat umfasst dann die generellen Hygienehinweise für unseren Sport (Hangflug- und Schleppbetrieb) und kann natürlich individuell in euren Geländen ergänzt oder auch selbst formuliert werden. Vieles ist aber überall gleich, hier wollten wir euch doppelte Arbeit ersparen.
Alle Geländehalter müssen / sollten bei Aufnahme des Flugbetriebs ein paar wichtige Dinge umsetzen und beachten. Hier die wichtigsten Punkte:
• Informiert Euch über die Regelungen und Anordnungen in Eurem Bundesland und Landkreis und gebt das an Eure Piloten weiter.
• Informiert Mitglieder und Gastpiloten über die speziellen Corona-Regelungen in Eurem Fluggebiet (z.B. über Homepage, Informationen an Start- und Landeplatz).
• Sprecht Eure Piloten gezielt an, wenn Euch Probleme auffallen (z.B. wenn
Abstandsregelungen nicht eingehalten werden).
• An Tagen mit hohem Flugaufkommen empfehlen wir die Einrichtung eines
Startleiterdienstes. Bittet alle Vereinspiloten mitzumachen und aktiv zu werden, wenn Dinge
aus dem Ruder laufen.
• Wir empfehlen dringend ein Flugbuch zu führen. Damit ist nachverfolgbar, wer in dem
Gelände geflogen ist (Datenschutz ist zu beachten).
• Auf Vereinsaktivitäten verzichten, Gruppenbildung ist zu vermeiden.
• Shuttlefahrten vermeiden (hier ist Abstandhalten schwer möglich)
• KFZ-Parksituation checken (wildes Parken verschlechtert die Akzeptanz)
• Defensiv Fliegen, um Unfälle zu vermeiden
In den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Sachsen hat der
Flugbetrieb bereits teilweise begonnen. Im Großen und Ganzen funktioniert es. Dennoch gab es
Brennpunkte an Hike & Fly Bergen in der Pfalz und in Bayern mit zu vielen Piloten / Personen am
Startplatz mit Nichtbeachtung der Abstandsregelungen. Dies ist nicht akzeptabel. Die gewonnene
Freiheit sind wir ansonsten schnell wieder los. Bittet alle Piloten in Eurem Umfeld die uneinsichtigen
Piloten gezielt anzusprechen.
Wir freuen uns sehr, dass es nun mit der angekündigten Öffnung in die richtige Richtung geht. Das
Geländereferat wird Euch über die weitere Entwicklung ständig über die aktuelle Lage weiter
informieren. Infos findet ihr auch in der Corona Rubrik auf der Startseite von www.dhv.de . Für
Rückfragen und Anregungen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.
Mit fliegerischen Grüßen
Gmund, 1. Mai 2020
Björn Klaassen
DHV Flugbetrieb
Aktuellen Informationen vom DHV zum Thema Corona, die unsere Fliegerei betreffen, findet ihr unter:
https://www.dhv.de/newsdetails/article/aktuelle-informationen-zur-corona-lage/