Gelände - News
Hinweis: Die Papillon FlyCard berechtigt NICHT zum Start und Fliegen auf diesem Gelände.
Diese berechtigt nur Flüge auf den Papillon-Fluggebiete Elpe, Wirmighausen und Stormbruch.
Achtung: Überflughöhe der Seilbahn unbedingt einhalten, sie beträgt mindestens 50 Meter. Die mindest Überflughöhe vom Wildpark beträgt 500 Meter. Bitte weiträumig umfliegen!
Willingen Ettelsberg N
- Fluggelände für Drachen und Gleitschirme
- Wiesenstart
- Windrichtung 360°
- Lage: N 51° 16' 55.6284 E 8° 35' 59.5716 (WGS 84)
- Höhe: 794 m ü NN
- Landeplatz: 594 m ü NN
- Höhenunterschied 200 m
- Toplandungen sind absolut verboten
Hervorragendes Nord-Flug-Gelände des SauerlandAir. Hier wurde schon in den frühen 70er Jahren mit den ersten Rogallo-Gleitern geflogen. Namen wie Burghard Schulte, Elmer Müller sind mit vielen weiteren unvergesslich mit diesem Flug - Evergreen verbunden.
Heute immer noch eines der vielseitigsten Drachen u. Gleitschirmfluggelände im Sauerland.
Startplatz
- Beim Start bitte auf die Seilbahn achten, Sie darf nur mit einem Mindestabstand von 50 Meter überflogen werden.
- Leider dürfen wir auch nicht Toplanden auch wenn der Berg noch "soo" dazu einlädt.
Landeplatz
Der Landeplatz für Drachenflieger ist am Ettelsberg oberhalb des Weges über dem Sauerlandstern (LP2)
Beim Thermikfliegen am Ettelsberg sieht man deutlich den eigentlichen Hotspot direkt über dem Startplatz
- Mit der neuen Seilbahn fährt man hoch und läuft von "Siggis Hütte" zum Startplatz runter. Sportler nehmen den Hang natürlich von unten zu Fuß in Angriff
- Eintrag ins Flugbuch mit Fair-Fly ist Pflicht
- Gastpiloten zahlen hier die Tagesgebühr von 6€, gültig am gleichen Tag in allen Vereinsgeländen
- Für Drachenflieger liegt an der Kasse Ettelsbergbahn eine Auffahrtberechtigungskarte für 1 Pkw vor
- Über dem Wild- und Freizeitpark besteht absolutes Überflugverbot unterhalb von 500 Meter!
- Beim Start bitte auf die Seilbahn achten, Sie darf nur mit einem Mindestabstand von 50 Meter überflogen werden
- Leider dürfen wir auch nicht Toplanden auch wenn der Berg noch "soo" dazu einlädt
Startleiter
Startleitung kann durch Auflage in der Geländezulassung allgemein vorgeschrieben sein oder für den Einzelfall vom Geländehalter oder vom Beauftragten für Luftaufsicht angeordnet werden. Der Startleiter wird vom Geländehalter oder vom Beauftragten für Luftaufsicht bestellt. Er und seine Vertreter müssen einen Luftfahrtschein für HG oder GS besitzen. Der Startleiter sorgt für einen sicheren und ordnungsgemäßen Betriebsablauf. Wenn Startleitung vorgeschrieben oder angeordnet ist, darf nur gestartet werden, solange der Startleiter das Starten frei gibt. Alle DHV Mitglieder, welche die Tätigkeit als Startleiter ausüben, sind über den DHV Mitgliedsbeitrag über die Gruppenversicherung bis 1 Mio Euro mitversichert.
Grundlage:
Flugbetriebsordnung (FBO) für HG und GS in der aktuellen Version
Geländewart
- Wolfgang Martin Tel. 0162 - 3766793