Gelände - News
Achtung: Überflughöhe der Seilbahn unbedingt einhalten, sie beträgt mindestens 50 Meter. Die mindest-Überflughöhe vom Wildpark beträgt 500m AGL.
Willingen Ettelsberg N
- Fluggelände für Drachen und Gleitschirme
- Windrichtung 360°
- Höhe: 794 m ü NN
- Landeplatz: 594 m ü NN
- Höhenunterschied 200 m
- Toplandungen sind absolut verboten
Startplatz
- Seilbahn nur mit mindestens 50m überfliegen.
- Toplanden Untersagt.
Landeplatz
Der Landeplatz für Drachenflieger ist am Ettelsberg oberhalb des Weges über dem Sauerlandstern (LP2).
Der Landeplatz LP1 ist abschüssig und daher nicht so einfach zu Landen.
Abstand zum Wildpark ist einzuhalten (500mAGL).
Am Ettelsberg sind die besten Bedingungen im Regelfall am Nachmittag vorzufinden.
- Mit der Seilbahn fährt man hoch und läuft von "Siggis Hütte" zum Startplatz runter. Sportler nehmen den Hang natürlich von unten zu Fuß in Angriff
- Eintrag ins Flugbuch mit Fair-Fly ist Pflicht
- Gastpiloten zahlen hier die Tagesgebühr von, gültig am gleichen Tag in allen Vereinsgeländen
- Über dem Wild- und Freizeitpark besteht absolutes Überflugverbot unterhalb von 500 Meter!
- Beim Start bitte auf die Seilbahn achten, Sie darf nur mit einem Mindestabstand von 50 Meter überflogen werden
Startleiter
Startleitung kann durch Auflage in der Geländezulassung allgemein vorgeschrieben sein oder für den Einzelfall vom Geländehalter oder vom Beauftragten für Luftaufsicht angeordnet werden. Der Startleiter wird vom Geländehalter oder vom Beauftragten für Luftaufsicht bestellt. Er und seine Vertreter müssen einen Luftfahrtschein für HG oder GS besitzen. Der Startleiter sorgt für einen sicheren und ordnungsgemäßen Betriebsablauf. Wenn Startleitung vorgeschrieben oder angeordnet ist, darf nur gestartet werden, solange der Startleiter das Starten frei gibt. Alle DHV Mitglieder, welche die Tätigkeit als Startleiter ausüben, sind über den DHV Mitgliedsbeitrag über die Gruppenversicherung bis 1 Mio Euro mitversichert.
Grundlage:
Flugbetriebsordnung (FBO) für HG und GS in der aktuellen Version
Geländewart
- Sven Niemierza Tel. 0151 - 22 356 984